AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.01.2019

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für alle Lieferungen und Leistungen von

Dr. Sebastian Hübner / Sejona R&D (im Folgenden kurz “Sejona”)
Parkstraße 3
D-34346 Hann. Münden
Germany

gelten neben den in dem jeweiligen Auftrag zusätzlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese AGB.

§ 2 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND ANGEBOTE

Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (schriftliche Auftragsbestätigung) des Auftrags durch Sejona zustande. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte bzw. Leistungen und die mit ihnen von den Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten bei dem Kunden.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben nur zur bloßen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich und schriftlich als “Zusicherung” gekennzeichnet sein.

Soweit nicht anders vereinbart, ist es Mitarbeitern von Sejona nicht gestattet Nebenabreden zu treffen.

§ 3 LIEFERUNG UND LEISTUNGSZEITEN

Alle angegebenen Lieferfristen werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatz; ausgenommen sind Lieferverzögerungen von mehr als 180 Tagen, die beide Parteien in Bezug auf die betroffenen Produkte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenen Umfang, wenn Sejona an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können.

Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen. Bei Durchführung von Dienstleistungen schuldet Sejona die Leistung, nicht den Erfolg.

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Preise von Sejona sind Bruttopreise. Rechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Sejona berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 8 v.H. für Handelgeschäfte (BGB §288(2)) bzw. 5 v.H. für Verbrauchergeschäfte (BGB §288(1)) über dem jeweiligen Basiszinssatz ( BGB § 247) zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug, ist Sejona berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist Sejona berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Produkte Eigentum von Sejona. Sejona kann den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen lassen.

Storniert der Kunde Bestellungen, kann Sejona unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung volle Schadloshaltung verlangen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Kunden, behält sich Sejona Preisänderungen vor.

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde räumt Sejona die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung seiner Leistungen ein. Er wird Sejona während der Vorbereitung und der Durchführung seiner Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung auf seine Kosten gewähren. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Programme und für die selbstständige Sicherung aller Programme und Daten verantwortlich.

§ 6 ABNAHME

Jedes nach Kundenwunsch individuell angefertigte oder modifizierte Produkt muss durch den Kunden abgenommen werden. Die Abnahme erfolgt gemäß den von Sejona vorgesehenen Prüfvorschriften. Wird die Installation eines Produkts von Sejona vorgenommen, findet die Abnahme gleichzeitig mit der Installation statt. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als dreißig Tage nach Lieferung, so gilt das Produkt am 31. Tag nach Lieferung als abgenommen.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

Grundsätzlich erfolgt die Leistungserbringung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Sejona. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für den unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb wird nicht übernommen. Eine Gewährleistung entfällt, sofern ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Sejona Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Sejona-Produkte nicht den Sejona-Richtlinien gemäß installiert, betrieben oder gewartet worden sind.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Wird die Installation des Produktes von Sejona vorgenommen, beginnt die Gewährleistungszeit nach Installation bzw. bei Verzögerungen der Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, spätestens am 31. Tag nach Lieferung. Ansprüche gegen Sejona wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres.

Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind Sejona unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen Sejona hergeleitet werden.

Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich Sejona das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat Sejona die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zur Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises.

Diese Bestimmung regelt die Gewährleistungspflichten von Sejona abschließend. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz werden ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 HAFTUNG

Die Produkte von Sejona sind nicht für den Einsatz bei Planung, Bau, Unterhalt, Überwachung und Betrieb von nuklearen Anlagen, medizinischen Einrichtungen, der Luftfahrt, der Schifffahrt, der Eisenbahn, dem Straßenverkehr oder anderen sicherheitssensitiven Bereichen hergestellt. Verwendet der Kunde die Produkte für diese Zwecke, schließt Sejona jede Haftung aus. Der Kunde wird Sejona von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Sejona gegenüber im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte zu den oben genannten Zwecken geltend gemacht werden.

Die Haftung von Sejona, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben: (1) Schadensersatzansprüche infolge von Vertragsverletzungen, die durch Sejona verursacht worden sind, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet Sejona für einfache Fahrlässigkeit; die Haftung erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige indirekte, mittelbare und Folgeschäden sowie aufgezeichnete Daten. (3) Sejona haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Sejona deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

Eine Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn Sejona ein Verschulden an dem von ihm verursachten Schaden trifft. Bei der Bestimmung der Höhe der von Sejona zu erfüllenden Ersatzansprüche sind die wirtschaftlichen Gegebenheiten von Sejona, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Bestellers nach Maßgabe des § 254 BGB angemessen zugunsten von Sejona zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die Sejona tragen soll, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des gelieferten Produkts stehen.

Es gilt das bestehende gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

§ 9 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE

Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte an Sejona Produkten verbleiben bei Sejona. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.

Sollen Sejona-Softwareprodukte oder -Module in technischen Anlagen eingesetzt werden, obliegt es dem Kunden vor Inbetriebnahme der Anlagen zu prüfen, ob durch deren Betrieb gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ist dies der Fall, so wird der Kunde Sejona unverzüglich hierüber unterrichten. Unterbleibt diese Prüfung oder Unterrichtung, so gewährt Sejona keine Freistellung von späteren Ansprüchen von Schutzrechtsinhabern.

Sollte eine Schutzrechtsverletzung durch den inneren Aufbau eines Sejona-Softwareprodukts bedingt sein, wird Sejona nach eigener Wahl das Produkt derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird, oder, falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, das Produkt zurücknehmen und dem Kunden den an Sejona bezahlten Kaufpreis in voller Höhe erstatten.

Bei einer Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten gewährt Sejona eine Freistellung von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers nur dann, wenn die Verletzung durch den inneren Aufbau des Sejona-Softwareprodukts bedingt ist, nicht aber wenn die Verletzung durch den Aufbau einer Anlage, in der das Produkt eingesetzt wird oder wurde, bedingt ist.

Die vorgenannten Verpflichtungen von Sejona bestehen nur, falls der Kunde Sejona unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, Sejona alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von Sejona geliefertes Produkt geändert, unsachgemäß verwendet oder mit nicht von Sejona gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält sämtliche Verpflichtungen von Sejona bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.

§ 10 SOFTWARE-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Kunden ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht an der im Angebot bezeichneten Software zur Nutzung auf einer definierten EDV-Anlage eingeräumt. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht mit der Lieferung der Software als erteilt. Alle sonstigen Rechte an der Software, insbesondere das Recht der Änderung und Erweiterung bleiben bei Sejona. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Sejona ist der Kunde nicht berechtigt, die Software, Software-Anpassungen oder Kopien davon zu vertreiben oder in Unterlizenz zu vergeben.

§ 11 GEHEIMHALTUNG

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Informationen, an denen Sejona ein Geheimhaltungsinteresse besitzt sowie alle Produkt- und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Beendigung des Vertrages, vertraulich zu behandeln. Ein Geheimhaltungsinteresse besteht in jedem Falle an allen verwendeten Algorithmen, Verfahren, Dateiformaten und Schnittstellenspezifikationen von Sejona-Produkten ohne das hierauf durch Sejona gesondert hingewiesen wird.

§ 12 SONDERBESTIMMUNGEN BEIM ONLINEKAUF VON SOFTWARE- AKTIVIERUNGS-SCHLÜSSELN

Alle Angebote sind freibleibend.

Nach der Bestellung bekommt der Kunde eine Annahme der Bestellung (Bestellbestätigung) mit unseren Kontoverbindungen und unsere AGB in Textform an die vom Kunden angegebene EMail-Adresse zugesendet.

Der Kunde kann per Banküberweisung oder mit Paypal bezahlen. Es gilt Vorkasse.

Beim Kauf von Software-Aktivierungs-Schlüsseln kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Kunde den in der Bestellbestätigung gennanten Zahlbetrag auf das in der Bestellbestätigung genannte Konto überwiesen hat und der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.

Nach Auftragsannahme und Zahlungseingang erhält der Kunde eine genaue schrittweise Anleitung, wie die Software zu aktivieren ist. Der Kunde muss sich an die in der Anleitung genannten Schritte halten. Auf andere Art und Weise darf die Software nicht aktiviert werden. Hierzu ist es notwendig, die Software auf dem Ziel-Computer zu installieren. Im Anschluss muss der Kunde die von unserer Software angezeigte System-ID seines Computers unter Angabe der Bestellnummer(n) an uns per Email senden.

Der Kunde erhält spätestens drei Tage nach Zahlungseingang und Übermittelung der System-ID(s) den/die bestellten Software-Aktivierungs-Schlüssel. Software-Aktivierungs-Schlüssel werden per Email an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse versandt. Die Leistung gilt als erfüllt, wenn der Schlüssel im Email-Postfach des Kunden eingegangen ist.

Der Kunde kann die Aktivierungs-Software mit einem Schlüssel nur auf genau einem Computer aktivieren. Eine nachträgliche Aktivierung der Software auf einem anderen Computer mit demselben Aktivierungs-Schlüssel ist nicht möglich.

Bei Austausch von Hardware- und Softwarekomponenten, insbesondere von Festplatte, CPU, Mainboard oder Betriebssystem wird die Software-Aktivierung ungültig. Die unentgeltliche Lieferung eines neuen Schlüssels, der zu der ausgetauschten Hardware oder Software passt, ist ausgeschlossen.

Die Aktivierung gilt genau für den in den Bestellung genannten Zeitraum und wird nicht automatisch verlängert.

Nach Ablauf von 14 Tagen nach Lieferung wird der Schlüssel ungültig und die Software kann nicht mehr aktiviert werden. Die unentgeltliche Lieferung eines neuen Schlüssels ist nach Ablauf dieses Zeitraums ausgeschlossen.

§ 13 ALLGEMEINES UND SALVATORISCHE KLAUSEL

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Sejona übertragen. Der Kunde kann gegenüber Sejona Ansprüche nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Sejona erbringt seine Leistungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der im Impressum angegebene Sitz des Unternehmens. Sejona bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge ist ausgeschlossen.

Alle Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen des geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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